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Herausforderungen im Beihilfenrecht: Auf Basis unserer umfangreichen Expertise unterstützen wir Sie gerne bei einer rechtskonformen Umsetzung von Förderprojekten oder bei der Minimierung der erheblichen beihilfenrechtlichen Risiken.

Das EU-Beihilfenrecht normiert rechtliche Schranken für den Einsatz von Mitteln staatlicher Stellen oder öffentlicher Unternehmen zur Unterstützung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Dieses komplexe Regelwerk ist nicht nur bei staatlichen Investitionszuschüssen und Betriebsbeihilfen zu berücksichtigen, sondern etwa auch bei Darlehen in staatlichen Konzernen, der Finanzierung und Bereitstellung staatlicher (bzw. kommunaler) Infrastruktur und bei der Daseinsvorsorge.

Wir verfügen über langjährige Projekterfahrung im Beihilfenrecht – sowohl aus Sicht von Beihilfengebern als auch aus Sicht von Beihilfenempfängern. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für ihr Projekt, um beihilfenrechtliche Risiken (wie insb. die von der EU-Kommission immer öfter angeordnete Rückforderung) hintanzuhalten.

Die rechtskonforme Umsetzung von staatlichen Finanzierungsmaßnahmen erfordert häufig auch die betriebswirtschaftliche Darlegung der Markt- bzw. Fremdüblichkeit einer Maßnahme (sog. Private Investor Test). Darüber hinaus sind in der Regel auch die steuerlichen Implikationen verschiedener Umsetzungsvarianten zu analysieren. Gemeinsam mit den betriebswirtschaftlichen Expert:innen und Steuerberater:innen von KPMG Austria bieten wir Ihnen in beihilfenrechtlichen Fragestellungen eine umfassende Beratung aus einer Hand an.

Beratungsschwerpunkte im Beihilfenrecht:

  • Staatliche Investitionszuschüsse und Betriebsbeihilfen
  • Umstrukturierung und (Re-)Finanzierung öffentlicher Unternehmen
  • DAWI-Beihilfen: Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten, Erstellung Betrauungsakt, Trennungsrechnung)
  • Beratung zu COVID-19-Förderungen (insb. bzgl. drohender Rückforderung z. B. durch COFAG)
  • Beratung zu verschiedensten Förderprogrammen (etwa im Bereich Forschung und Entwicklung)
  • AGVO-Beihilfen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
  • De-minimis-Beihilfen
  • PSO-Verordnung
  • Vertretung in beihilfenrechtlichen Verfahren (Notifizierung, Beschwerde, Prüfverfahren, Rückforderungsverfahren)