Die Errichtung einer Privatstiftung stellt ein Instrument der Nachfolgeregelung für Familienunternehmen dar. Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt und müssen sich langfristig als handlungsfähig erweisen, um ihren Stiftungszweck zu erreichen. Um erfolgreich zu sein und den angestrebten Zweck zu erreichen, benötigen Stifter und Stiftungen spezialisierte rechtliche Dienstleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wir betreuen unsere Klienten bei der Strukturierung ihres Vermögens und der Regelung ihrer Vermögensnachfolge, einschließlich der Gründung von Privatstiftungen. Zudem übernehmen wir die laufende rechtliche Betreuung von Stiftungen und die Beratung der Stiftungsorgane. Dabei arbeiten wir in enger Abstimmung mit unseren KPMG Kollegen aus dem Steuerbereich zusammen.

 

Beratungsschwerpunkte

  • Gestaltung der Stiftungsurkunde sowie interner Regelungen, wie Geschäftsordnungen und Richtlinien
  • Beratung infolge von Gesetzesänderungen und Empfehlung von Änderungen der Stiftungsdokumente
  • Begleitung von Strukturmaßnahmen in Stiftungen (bspw Aufbau eines Compliance-Systems, Gründung bzw Umstrukturierung von Tochtergesellschaften)
  • Beratung zur Vereinbarkeit spezifischer Maßnahmen in Verbindung mit Stiftungsurkunde/Stiftungszweck
  • Sitzungsmanagement für Stiftungsorgane
  • Sorgfaltspflichten der Stiftungsorgane
  • Nachfolgeplanung und -regelungen (Erstellung und Überarbeitung von Testamenten, Erbverträgen etc) und Vertretung bei erbrechtlichen Angelegenheiten

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Wir beraten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in sämtlichen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

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