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Der Arbeitsvertrag muss verschiedenste Unternehmensinteressen abbilden, jeweils abhängig von der Funktion des Arbeitnehmers und den branchenspezifischen Gegebenheiten. Neben Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen gestalten auch unternehmens- sowie konzernweite Richtlinien den Arbeitsalltag maßgeblich mit. Vereinheitlichte Standards stehen dabei oft im Spannungsverhältnis mit den Vorgaben des nationalen Rechts. Zusätzlich muss auch sichergestellt werden, dass in einem immer kompetitiveren Arbeitgeberumfeld ansprechende und transparente Bedingungen geboten werden können. Wir bieten Ihnen unsere langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Vereinbarungen und Richtlinien sowie lokalen Implementierungen.

 

Beratungsschwerpunkte

  • Managementverträge für Geschäftsführer und Vorstände
  • Bonus- und Provisionsvereinbarungen
  • Schutz vor (nachvertraglichem) Wettbewerb
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Unternehmensrichtlinien
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Betriebspensionen: Analyse und Beratung zur Änderung/Einstellung von Pensionszusagen
  • Risikoanalyse und -minimierung bei freien Dienstnehmern und Werkvertragsnehmern

Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt wird tagtäglich vom nationalen sowie europäischen Recht beeinflusst - wir unterstützen Sie bei den neuen Herausforderungen.

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