Der Weg ist gezeichnet: Er geht eindeutig in Richtung mehr Nachhaltigkeit. Auch die öffentliche Hand verstärkt alle Bemühungen in diesem Bereich. Der Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung konkretisiert Anforderungen an öffentliche Auftraggeber durch nachhaltige Beschaffungskriterien.

Nachhaltigkeit gewinnt immer stärker an Bedeutung. Auch die öffentliche Hand setzt sich zum Ziel, ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Dabei wird in der öffentlichen Beschaffung im Sinne einer „nachhaltigen Vergabe“ (Green Public Procurement) großes Potenzial zur Erreichung ökologischer Ziele gesehen. Der „naBe-Aktionsplan“ legt die Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Beschaffungsvorgänge fest.

Im rechtlichen Rahmen

Die öffentliche Beschaffung zählt mit einem Anteil von ca 14 Prozent des BIP zu den volkswirtschaftlich wichtigsten Wirtschaftssektoren in Österreich. Der Bedarf der öffentlichen Hand bei der Beschaffung liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen und ergibt sich meist aus ihrer Aufgabe und Tätigkeit. Das Vergaberecht regelt dabei, wie beschafft werden soll. Ursprünglich war Vergaberecht „nur“ ein Verfahren, um Beschaffungsprozesse möglichst fair und transparent abzuwickeln. Gleichzeitig ermöglicht es allen Marktteilnehmer:innen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Weiters sollen dadurch auch ein fairer und lauterer Wettbewerb gewährleistet, öffentliche Mittel möglichst effizient eingesetzt sowie die öffentlichen Märkte grenzüberschreitend geöffnet werden.

§ 20 Abs 5 BVergG 2018 legt jedoch fest, dass in einem Vergabeverfahren „auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen“ ist. Dazu werden beispielhaft ökologische Aspekte wie Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung und Bodenschutz aufgezählt. Dies kann durch eine ökologische Leistungsbeschreibung und technische Spezifikationen (Eignungskriterien) sowie über ökologische Zuschlagskriterien und ökologische Vertragsbestimmungen erreicht werden. Genauere Vorgaben liefert das BVergG 2018 dazu nicht.

Ein durchdachter Plan

An dieser Stelle kommt der naBe-Aktionsplan ins Spiel, der unter anderem § 20 Abs 5 BVergG 2018 konkretisiert und für viele Auftraggeber verbindlich erklärt wurde.

Der naBe-Aktionsplan legt Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Beschaffungsvorgänge fest, die von Bundesministerien, ihren nachgeordneten Stellen und auch von ausgegliederten Rechtsträgern des Bundes (zB ASFINAG, ÖBB etc) im Sinne einer Selbstverpflichtung verbindlich einzuhalten sind. Lediglich empfehlend gelten diese Kriterien für alle anderen öffentlichen Auftraggeber wie Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen oder Sektorenauftraggeber.

Der naBe-Aktionsplan definiert drei Ziele, die innerhalb des rechtlichen Rahmens, den das BVergG 2018 vorgibt, zu erreichen sind. Demnach soll die nachhaltige Beschaffung in allen Bundesinstitutionen verankert werden und eine Harmonisierung der Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung erreicht werden. Darüber hinaus gehört Österreich zu den Vorreitern der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und will seine führende Rolle sichern sowie seine Vorbildwirkung stärken.

Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mithilfe von Veröffentlichung und regelmäßiger Überarbeitung sowie Aktualisierung der naBe-Kriterien. Die Evaluierung der Umsetzung erfolgt durch das BMK und die Bundesbeschaffung GmbH.

Entscheidende Kernkriterien

Als nachhaltig gelten Leistungen, wenn diese die inhaltlichen Kernkriterien des naBe-Aktionsplans erfüllen. Diese Kernkriterien werden hinsichtlich 16 Beschaffungsgruppen festgelegt, die in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Kategorie A: Verbrauchsprodukte und Veranstaltungen
  • Kategorie B: langlebigere Produkte bzw Investitionsgüter
  • Kategorie C: bauliche Anlagen

Ausgewählte Beispiele zur ­Veranschaulichung

Lebensmittel: Die naBe-Kriterien für Lebensmittel (Kategorie A) sehen im Wesentlichen eine schrittweise Steigerung der Beschaffung von Lebensmitteln aus biologischer Erzeugung, die Sicherstellung hoher Tierwohlstandards durch Zertifikate (zB AMA-Gütesiegel) und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen durch eine, im naBe zur ­Verfügung gestellten Checkliste vor.

Fahrzeuge: Die naBe-Kriterien für die Beschaffung von Fahrzeugen (Kategorie B) gelten neben dem für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber verbindlichen Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz und zielen überwiegend auf die Beschaffung von Elektrofahrzeugen oder Wasserbrennstoffzellen-Fahrzeugen durch die öffentliche Hand ab. Nur dort, wo dies nicht möglich ist, kann ausnahmsweise auf Verbrennungsmotoren zurückgegriffen werden. Diese Spezifikationen gelten für die Beschaffung von PKW, leichten Nutzfahrzeugen, Bussen sowie für Bus- und Abfallsammeldienstleistungen. Für Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Bundesheeres gelten die naBe-Kriterien nicht.

Bauliche Anlagen: Bauliche Anlagen (Kategorie C) werden in Hoch- und Tiefbau getrennt. Die Kriterien für Hochbau nehmen hauptsächlich auf die Planung, Nutzung und den Rückbau von Gebäuden, aber auch auf die Verwertung der Baurestmassen als Recycling-Baustoff Bezug. Für Hochbauprojekte muss mindestens der „klimaaktiv Standard Silber“ erreicht werden. Die Kriterien für Tiefbau betreffen die Bereiche Verkehr und Infrastruktur. Dabei werden im Wesentlichen die verpflichtende Erarbeitung eines Materialkonzepts bei der Planung, die Berücksichtigung des Materialkonzepts bei der Ausschreibung sowie Emissionsgrenzwerte für Baumaschinen vorgesehen.

Immer mehr im Rampenlicht

Unser Fazit: Durch den naBe-Aktionsplan werden die im BVergG 2018 bereits grundlegend vorhandenen Nachhaltigkeitsanforderungen in der öffentlichen Auftragsvergabe ergänzt und konkretisiert. Angesichts der Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels ist davon auszugehen, dass sich die nachhaltige öffentliche Beschaffung in den nächsten Jahren stark weiterentwickeln wird und auch naBe-Kernkriterien nachgeschärft werden.