Legal Insights
Greenwashing im Fokus: Strengere Vorgaben für Umweltwerbung ab September 2026
24. September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Mit der UWG-Novelle 2026 wird die EmpCo-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Betroffen sind insbesondere Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und klimabezogene Werbung.
Die zentralen Änderungen im Überblick:
Neue Begriffsbestimmungen
- Umweltaussagen umfassen freiwillige kommerzielle Aussagen oder Darstellungen zu positiven, neutralen oder geringeren Umweltauswirkungen. Dazu zählen auch Bilder, Symbole, Marken sowie Unternehmens- und Produktbezeichnungen.
- Allgemeine Umweltaussagen sind nicht näher konkretisierte Angaben wie „umweltfreundlich“, „CO₂-freundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“.
- Nachhaltigkeitssiegel heben ökologische oder soziale Merkmale hervor. Das Zertifizierungssystem muss transparent und zugänglich sein sowie unabhängig kontrolliert werden.
Zukunftsbezogene und allgemeine Umweltaussagen
- Zukunftsbezogene Klima- und Nachhaltigkeitsversprechen müssen auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen.
- Erforderlich sind ein Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich festgelegten Zielen, ausreichende Ressourcen sowie eine regelmäßige unabhängige Überprüfung.
- Die Werbung mit irrelevanten Vorteilen, etwa „glutenfrei“ bei abgefülltem Wasser, kann irreführend sein.
- Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ müssen durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt oder auf demselben Kommunikationsmedium klar konkretisiert werden.
Nachhaltigkeitssiegel und Klimaneutralitätswerbung
- Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen. Für bestehende Siegel gibt es keinen Bestandsschutz.
- Umweltaussagen über ein gesamtes Produkt oder Unternehmen sind unzulässig, wenn sie nur einen einzelnen oder nicht repräsentativen Aspekt betreffen.
- Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-positiv“ oder „klimaschonend“ dürfen nicht allein auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
- Zulässig bleiben Angaben zu tatsächlichen Auswirkungen im Lebenszyklus des Produkts sowie Hinweise auf ergänzende Kompensationsmaßnahmen, sofern sie keinen irreführenden Eindruck erwecken.
Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareaktualisierungen
- Unzulässig sind insbesondere:
- das Verschweigen negativer Folgen von Softwareaktualisierungen,
- falsche Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit,
- die Darstellung bloßer Funktionsverbesserungen als notwendige Updates,
- technisch nicht erforderliche Aufforderungen zum Austausch von Betriebsstoffen,
- Werbung für Waren mit bekannten Merkmalen zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit.
- Beeinträchtigungen bei der Verwendung von Ersatzteilen, Zubehör oder Betriebsstoffen anderer Hersteller dürfen weder verschwiegen noch unrichtig behauptet werden.
Vergleichsdienste und rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
- Vergleichsdienste müssen insbesondere über ihre Vergleichsmethode, die einbezogenen Produkte und Anbieter sowie die Aktualisierung der Informationen aufklären.
- Das Vorenthalten dieser Angaben kann eine irreführende Unterlassung darstellen.
Inkrafttreten und Übergangsregelung
Die wesentlichen Bestimmungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Für zivilrechtliche Ansprüche gilt während der ersten drei Jahre eine Übergangsregelung: Ansprüche im Zusammenhang mit Waren können nur geltend gemacht werden, wenn diese nach dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Conclusio und Handlungsbedarf
Die UWG-Novelle 2026 verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung erheblich. Allgemeine Umweltaussagen müssen nachgewiesen oder unmittelbar konkretisiert werden. Nachhaltigkeitssiegel benötigen eine staatliche Grundlage oder ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen dürfen nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
Unternehmen sollten ihre Umweltwerbung, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaversprechen sowie Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit spätestens jetzt überprüfen. Unsere Expert:innen beraten Sie dabei gerne.
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