Kürzlich kam es zu zwei Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht (in-Kraft-treten am 21. April 2023), die den Zugang ausländischer Arbeitnehmer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Im Detail kam es zu den folgenden Änderungen:

  • Ukrainische Vertriebene, die über einen Vertriebenenausweis verfügen, sind nunmehr vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen. Daher ist für die Beschäftigung ukrainischer Vertriebener keine Beschäftigungsbewilligung mehr erforderlich. Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Vertriebener, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, soll dadurch weiter beschleunigt werden.
  • Das Punktesystem im Rahmen der Rot-Weiß-Rot Karte wurde erweitert, sodass nunmehr auch für Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch Punkte vergeben werden können. Bisher wurden lediglich Punkte für Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch vergeben. Für den Nachweis der Sprachkenntnisse sind in der Regel Diplome oder Kurszeugnisse erforderlich, wobei diese nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.

Wir unterstützen Sie gerne bei all Ihren Fragen zum Thema Ausländerbeschäftigung sowie bei der Beantragung der erforderlichen Bewilligungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:innen in Österreich.

ANSPRECHPARTNERINNEN

 

Elisabeth Wasinger

Elisabeth Wasinger

Lisa Jobst

Lisa Jobst