Der digitale Euro ist kein bloßes Zukunftsprojekt mehr, sondern befindet sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase: Nach der Untersuchungsphase 2021 bis 2023 und der anschließenden Vorbereitungsphase ab November 2023 hat der EZB-Rat Ende Oktober 2025 den Übergang in die nächste Phase beschlossen. Eine endgültige Einführung ist damit zwar noch nicht entschieden, nach derzeitiger Planung wären jedoch erste Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und eine mögliche erste Ausgabe im Jahr 2029 denkbar. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein näherer Blick auf Konzept, Ausgestaltung und rechtliche Einordnung des digitalen Euro.

Der digitale Euro als digitales Zentralbankgeld

Der digitale Euro ist die geplante digitale Form des Euro als Zentralbankgeld, der Bürger:innen und Unternehmen für alltägliche Zahlungen zur Verfügung stehen soll. Er kann als eine Art „digitales Bargeld“ verstanden werden, das nicht physisch vorliegt, sondern elektronisch über eine App oder ein Wallet bei Banken oder Zahlungsdienstleistern genutzt wird.

Mit dem digitalen Euro sollen Nutzer:innen künftig im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen bezahlen können. Transaktionen sollen dabei sowohl online als auch offline möglich sein, etwa über direkte Geräteverbindungen (sogenannte Proximity Payments).

Für Privatpersonen ist vorgesehen, dass grundlegende Funktionen, ähnlich wie bei Bargeld, kostenfrei zur Verfügung stehen. Banken und andere Zahlungsdienstleister wären verpflichtet, entsprechende digitale Euro-Dienste bereitzustellen und Zahlungen für Nutzer:innen ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ausgestaltet werden, sodass er grundsätzlich von Unternehmen akzeptiert werden muss.

Rechtlich handelt es sich beim digitalen Euro um Zentralbankgeld, das vom Eurosystem ausgegeben wird und wie Bargeld eine direkte Forderung gegenüber der Zentralbank darstellt. Gerade darin unterscheidet er sich von Kryptowährungen, die typischerweise keine Verbindlichkeit eines Emittenten begründen, keinem stabilen Wertanker unterliegen und daher häufig erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt sind. Der digitale Euro wäre demgegenüber als risikofreie Verbindlichkeit der Zentralbank ausgestaltet. Gerade diese Eigenschaft, und zwar unabhängig davon, auf welcher technologischen Grundlage der digitale Euro beruht, unterscheidet ihn grundlegend von Krypto-Assets.

Gründe für die Einführung des digitalen Euro

Die Einführung des digitalen Euro wird vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen im Zahlungsverkehr diskutiert. Aus Sicht der EZB sprechen dafür insbesondere die fortschreitende Digitalisierung des Bezahlens, das zunehmende Aufkommen privater digitaler Zahlungsmittel, vor allem sogenannter Stablecoins, sowie die Entwicklung ausländischer digitaler Zentralbankwährungen. Ohne eine europäische Antwort besteht das Risiko, dass sich im europäischen Zahlungsverkehr zunehmend alternative, nicht auf Euro lautende Zahlungsmittel etablieren. Dies könnte die Rolle des Euro im Zahlungsverkehr schwächen und langfristig die geldpolitische Steuerungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Souveränität der Eurozone beeinträchtigen.

Datenschutz und Privatsphäre

Ein zentraler Diskussionspunkt im Zusammenhang mit dem digitalen Euro betrifft den Schutz der Privatsphäre. Kritiker:innen befürchten, dass mit der zunehmenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs die Anonymität von Bargeld schrittweise verloren gehen könnte. Die europäischen Institutionen betonen demgegenüber, dass der digitale Euro unter hohen Datenschutzstandards ausgestaltet werden soll. Nach den bisherigen Konzepten soll die Europäische Zentralbank keinen unmittelbaren Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, da die Identifizierung der Nutzer:innen ausschließlich über Banken und Zahlungsdienstleister erfolgt. Diese unterliegen bereits heute strengen regulatorischen Vorgaben, insbesondere im Bereich der Geldwäscheprävention und Kund:innenidentifikation. Die Abwicklung der Zahlungen gegenüber dem Eurosystem soll hingegen nur unter Verwendung pseudonymer Identifikatoren erfolgen, sodass Transaktionen nicht unmittelbar einzelnen Personen zugeordnet werden können.

Auswirkungen auf Banken und Finanzstabilität

Ein weiterer zentraler Aspekt der Ausgestaltung des digitalen Euro betrifft mögliche Haltebeschränkungen. Nach dem aktuellen Konzept sollen Guthaben in digitalem Euro nicht verzinst werden und zugleich betragsmäßig begrenzt sein. Hintergrund ist, dass der digitale Euro als besonders sicheres Zentralbankgeld dazu führen könnte, dass Nutzer:innen Einlagen von Geschäftsbanken abziehen und in den digitalen Euro umschichten. Dadurch würden Banken eine wesentliche Refinanzierungsquelle verlieren, was ihre Finanzierung verteuern und ihre Rolle bei der Kreditvergabe an die Realwirtschaft schwächen könnte. Die vorgesehenen Haltebeschränkungen sollen diesem Risiko entgegenwirken und einen Ausgleich zwischen der Nutzbarkeit des digitalen Euro und dem Schutz von Finanzstabilität und Bankensystem schaffen.

Ausblick

Die Einführung des digitalen Euro hängt maßgeblich vom Fortgang des EU-Gesetzgebungsverfahrens ab. Sollte die entsprechende Verordnung im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden, könnte eine erste Ausgabe nach derzeitiger Planung ab 2029 erfolgen. Unabhängig vom konkreten Zeitplan ist jedoch bereits absehbar, dass der digitale Euro den europäischen Zahlungsverkehr strukturell verändern wird. Für Marktteilnehmer:innen empfiehlt es sich daher, die regulatorischen Entwicklungen frühzeitig zu beobachten und mögliche Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Zahlungsprozesse rechtzeitig zu evaluieren.

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