Die EZB hat am 11. Dezember 2025 Empfehlungen einer High-Level-Taskforce veröffentlicht, die Aufsichtsrecht, Bankenaufsicht und Meldewesen in der EU vereinfachen sollen. Als nächster Schritt gehen die gebilligten Vorschläge an die Europäische Kommission. Ziel ist es, Doppelarbeit zu reduzieren und die Vereinfachung im Jahr 2026 gezielt voranzutreiben, ohne dabei Abstriche bei der Stabilität des Systems oder der Wirksamkeit von Aufsicht und Abwicklung zu machen.

Hintergrund und Zielsetzung der Taskforce-Empfehlungen

Auslöser ist die seit Jahren zunehmende Komplexität des EU-Bankenregelwerks, die den Umsetzungsaufwand für Institute und Aufsichtsbehörden erhöht und teils zu Überschneidungen bei Anforderungen und Meldeprozessen führt. Vor diesem Hintergrund hat der EZB-Rat eine High-Level-Taskforce eingesetzt, die konkrete Vereinfachungsoptionen erarbeiten sollte.

Die veröffentlichten Empfehlungen sind entlang dreier Handlungsfelder strukturiert: Anpassungen am aufsichtsrechtlichen Rahmen, eine praktikablere und konsistentere Ausgestaltung der Aufsichtspraxis sowie eine Verschlankung und bessere Abstimmung des Meldewesens. Im Ergebnis soll ein kohärenterer EU-Rahmen entstehen, der Komplexität reduziert und gleichzeitig sicherstellt, dass Aufsicht und Abwicklung ihre Ziele weiterhin wirksam erreichen können.

Vereinfachung des regulatorischen Rahmens

Im ersten Block zielen die Empfehlungen der EZB darauf ab, das aufsichtsrechtliche Regelwerk selbst zu vereinfachen. Im Fokus steht eine Entschlackung des EU-Kapitalrahmens, indem die Zahl der einzelnen Bausteine sowohl im risikogewichteten Kapitalrahmen als auch bei der Verschuldungsquote reduziert wird. Besonders weitreichend ist der Vorschlag, die derzeit mehrschichtigen Kapitalpuffer auf zwei Ebenen zu bündeln: einen nicht freigebbaren Puffer und einen freigebbaren Puffer, den Behörden in Stressphasen absenken könnten. Parallel soll die Verschuldungsquote vereinfacht werden, indem der bisher mehrteilige Rahmen im Kern auf eine Mindestanforderung (3 Prozent) plus einen einheitlichen Puffer zurückgeführt wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit durch eine Ausweitung proportionaler Erleichterungen für kleine und wenig komplexe Institute, damit Anforderungen stärker risikoadäquat differenzieren. Schließlich plädiert die EZB für eine stärkere Nutzung direkt anwendbarer EU-Verordnungen anstelle von Richtlinien, um nationale Spielräume zu reduzieren, sowie für eine Straffung der EU-weiten Stresstests, deren Ergebnisse für das Bankensystem insgesamt und für die einzelnen Institute besser nutzbar werden sollen.

Vereinfachung der Bankenaufsicht

Der zweite Teil der EZB-Empfehlungen richtet sich an die konkrete Aufsichtspraxis. Die EZB plädiert für eine stärker risikoorientierte Aufsicht, bei der Intensität und Häufigkeit aufsichtlicher Maßnahmen am individuellen Risikoprofil eines Instituts ausgerichtet werden. Gemeint ist, dass weniger komplexe und risikoärmere Banken nicht in gleicher Weise mit detaillierten Prüfungen, Berichten oder standardisierten Prozessvorgaben belastet werden sollen wie große oder systemrelevante Institute. Gleichzeitig betont die EZB die Bedeutung eines konsequent angewendeten Single Rulebook, also eines einheitlichen europäischen Regelwerks, das in allen Mitgliedstaaten gleich ausgelegt und angewendet wird. Insgesamt zielt dieser Empfehlungsteil darauf ab, Aufsichtsressourcen gezielter einzusetzen, administrative Reibungsverluste zu verringern und die Wirksamkeit der Bankenaufsicht zu erhöhen.

Vereinfachung des Melde- und Berichtswesens

Der dritte Schwerpunkt betrifft das aufsichtsrechtliche Melde- und Berichtswesen, das von Banken seit Jahren als besonders komplex und ressourcenintensiv wahrgenommen wird. Die EZB empfiehlt den Aufbau eines integrierten europäischen Meldesystems, in dem statistische, aufsichtsrechtliche und abwicklungsbezogene Daten zusammengeführt werden, sodass identische Informationen nicht mehrfach an unterschiedliche Stellen gemeldet werden müssen. Ergänzend sollen Wesentlichkeits- und Toleranzschwellen eingeführt werden, um kleinere, für die Aufsicht nicht relevante Abweichungen nicht automatisch als Meldefehler zu behandeln. Vorgesehen sind außerdem regelmäßige Überprüfungen bestehender Meldepflichten, um veraltete oder redundante Anforderungen abzuschaffen. Schließlich spricht sich die EZB für eine Vereinfachung der Offenlegungspflichten aus, indem veröffentlichte Informationen möglichst direkt aus dem aufsichtsrechtlichen Reporting abgeleitet werden. Ziel ist ein konsistenter, effizienter und weniger fragmentierter Datenrahmen.

Fazit

Für Institute wird entscheidend sein, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Vereinfachungen tatsächlich im Alltag ankommen, insbesondere im Reporting und in der Aufsichtsinteraktion. Im Jahr 2026 dürfte sich zeigen, welche Empfehlungen die Europäische Kommission aufgreift und wie schnell daraus konkrete Anpassungen im Regelwerk, in der Meldepraxis und in der Aufsichtspraxis erfolgen. Eine proaktive Vorbereitung erleichtert es, Schnittstellen frühzeitig zu erkennen, um spätere Anpassungserfordernisse effizient umzusetzen.

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