Legal Insights
Kollektivvertrag Handel – Umstieg ins neue Gehaltssystem
Frist für Umsetzung läuft mit 1. 12. 2021 aus
Die Umsetzung des Übertritts in das „Gehaltssystem neu“ setzt eine zeitgerechte Planung voraus
Spätestens bis zum 1. 12. 2021 muss der im KV Handel verpflichtend vorgesehene Umstieg vom Gehaltssystem alt ins Gehaltssystem neu erfolgt sein. Da hierfür zahlreiche, administrativ aufwändige Schritte zu setzen sind, ist zu empfehlen, für den Prozess eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr zu kalkulieren.
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Weiterführende Links
Artikel Katharina Daxkobler, Valerie Kalnein, Elisabeth Wasinger
Linde Verlag
Steuer- und WirtschaftsKartei – SWK
ANSPRECHPARTNER
Mag. Elisabeth Wasinger, LL.M.
Partnerin
MMag. Dr. Katharina Daxkobler
Rechtsanwaltsanwärterin
Mag. Valerie Kalnein
Rechtsanwaltsanwärterin