Die Umsetzung des Übertritts in das „Gehaltssystem neu“ setzt eine zeitgerechte Planung voraus

Spätestens bis zum 1. 12. 2021 muss der im KV Handel verpflichtend vorgesehene Umstieg vom Gehaltssystem alt ins Gehaltssystem neu erfolgt sein. Da hierfür zahlreiche, administrativ aufwändige Schritte zu setzen sind, ist zu empfehlen, für den Prozess eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr zu kalkulieren.

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Artikel Katharina Daxkobler, Valerie Kalnein, Elisabeth Wasinger
Linde Verlag
Steuer- und WirtschaftsKartei – SWK

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