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Regulatory Sandbox
Ab September können Unternehmen ihre innovativen Geschäftstätigkeiten im Rahmen einer Regulatory Sandbox einem Testlauf unterziehen
Ab September können Unternehmen ihre innovativen Geschäftstätigkeiten im Rahmen einer Regulatory Sandbox („Sandbox“) unter Anleitung der FMA einem Testlauf unterziehen. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung einer Sandbox den österreichischen Standort für FinTechs attraktiver machen wird.
Die Einführung der Sandbox war bereits für 2019 angedacht, wurde aber aufgeschoben. Schließlich beschloss der Nationalrat am 7. Juli 2020 die erforderliche Änderung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Soweit der Bundesrat keine Einwände hat, treten die neuen Bestimmungen des FMABG am 1. September mit Verlautbarung im BGBl. I Nr. 89/2020 in Kraft.
Im Wesentlichen ermöglicht die Sandbox Unternehmen den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dadurch sollen Unternehmen die Realisierbarkeit der Geschäftsmodelle („Sandboxgeschäftsmodelle“) erproben und diese gegebenenfalls ändern können, bevor diese einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Testphase läuft über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Auf gesonderten Antrag kann die FMA einem Teilnehmer eine beschränkte Konzession für das angestrebte Geschäftsmodell erteilen. Mit Erteilung der „Probekonzession“ gibt die FMA nach Anhörung des Teilnehmers geeignete Testparameter und messbare Ziele zur Bewertung der Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells vor. Die FMA veröffentlicht die Teilnehmer mit in einer kurzen Darstellung ihrer Sandboxgeschäftsmodelle (unter Wahrung allfälliger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Teilnehmer
Die Sandbox steht zur Verfügung:
- Unternehmen, die bislang keine Konzession hatten (Newcomer) und ein konzessionspflichtiges Geschäftsmodell anstreben;
- Unternehmen, die bereits eine (andere) Konzession haben, aber dennoch ein Sandboxgeschäftsmodell erproben möchten; sowie
- Sonstige Unternehmen, die etwa im IT Bereich tätig sind und gemeinsam mit einem bereits konzessionierten Unternehmen ein Sandboxgeschäftsmodell erproben möchten.
Voraussetzungen
Zuständigkeit der FMA. Die FMA muss für das angedachte Sandboxgeschäftsmodell zuständig sein. Unterliegt das angedachte Geschäftsmodell einer gewerberechtlichen Genehmigung, so kommt es für die Sandbox nicht in Frage.
Innovation. Das Sandboxgeschäftsmodell muss innovativ sein und dadurch dem volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz gerecht werden.
Beschleunigung der Marktreife. Die Teilnahme an der Sandbox muss die Markreife des Sandboxgeschäftsmodells beschleunigen können.
Testreife. Das Geschäftsmodell darf keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse aufweisen. Davon ausgenommen sind regulatorische Fragen, die im Rahmen der Sandbox geklärt werden sollen.
Regulatorische Fragen. Im Rahmen der Sandbox müssen offene regulatorische Fragen abgeklärt werden können.
Keine Gefährdung. Das Sandboxmodell stellt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes dar.
Bewerbungen
Wer an einer Teilnahme interessiert ist, kann sich ab September bei der FMA dafür bewerben. Über die Aufnahme entscheidet die FMA gemeinsam mit einem eigens eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat beim Finanzministerium.
Wenn Sie eine Teilnahme an der Sandbox anstreben, empfehlen wir umgehend mit den Vorbereitungen für einen Antrag zu beginnen. Jedem Antrag sind Businesspläne und Unterlangen anzuschließen, die insbesondere (i) eine aufsichtsrechtliche Beurteilung ermöglichen, (ii) die Testreife des Geschäftsmodells verdeutlichen sowie (iii) nahelegen, dass die Marktreife durch die Aufnahme in die beschleunigt werden kann.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag.